Die Gemeinderatswahlen werden am 28. Juni fortgesetzt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Details zur Gemeinderatswahl in Mortantsch:
- Termin: Sonntag, 28. Juni 2020
- Zeitraum: Stimmabgabe zwischen 8:00 bis 12:00 Uhr möglich
- Wahllokale: Räumlichkeiten des Gemeindeamtes und der Schule
- Wahlberechtigt: Frauen und Männer, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Unionsbürger sind, am ursprünglichen Wahltag (22.03.2020) 16 Jahre alt waren, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und am Stichtag (06.01.2020) einen aktiven Hauptwohnsitz in Mortantsch hatten.
- Hinweis: Jeder Wähler der Gemeinde Mortantsch erhält per Postweg eine amtliche Wahlinformation. Den gekennzeichneten Abschnitt und ein Ausweisdokument nehmen Sie bitte zur Wahl mit.
Hygiene-Bestimmungen:
- bitte im Wahllokal einen Mund- und Nasenschutzes tragen
- Abstand halten (mind. 1 Meter)
- bitte eigenes Schreibgerät mitbringend (z.B. Kugelschreiber, Bleistift, usw.)
Wird es wieder einen vorgezogenen Wahltag geben?
Nein, der vorgezogene Wahltag hat bereits stattgefunden. Die GRW 2020 wurde nur unterbrochen und wird am 28. Juni fortgesetzt. Einen weiteren vorgezogenen Wahltag wird es nicht geben.
Wer darf wählen? Darf man wählen, wenn man im Zeitraum 22. März bis 28. Juni 16 Jahre alt geworden ist?
Nein, leider darf man nicht wählen, auch wenn man am neu festgelegten Wahltag (28. Juni) schon 16 Jahre alt ist. Das Wählerverzeichnis bleibt unverändert.
Kann man am 28. Juni auch mit Wahlkarte wählen?
Du bist am Wahltag (28. Juni) nicht in ihrer Gemeinde und möchten eine Wahlkarte beantragen?
Das ist selbstverständlich möglich. Wahlkarten können bereits auf www.wahlkartenantrag.at und in der jeweiligen Gemeinde beantragt werden.
Dies gilt allerdings nicht, wenn du bereits für den ursprünglichen Wahltag eine Wahlkarte (ordnungsgemäß) beantragt und diese auch erhalten hast.
Ursprüngliche Wahlkarten können gleich wie neue Wahlkarten bis 28. Juni abgegeben werden.
Neue Wahlkarten können schriftlich oder mündlich bis Mittwoch, 24. Juni beantragt werden. Mündlich können Wahlkarten sogar bis Freitag, 26. Juni um 12.00 Uhr in der jeweiligen Gemeinde beantragt werden.
Achtung: Personen, die bereits eine Wahlkarte für den ursprünglichen Wahltermin erhalten haben und diese nicht mehr finden oder gar weggeschmissen haben, sind diesmal leider vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Wie wählt man mit Wahlkarte richtig?
1.) Stimmabgabe mit Briefwahl:
Übermittlung der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte per Post oder Abgabe bei der Gemeindewahlbehörde. Die Wahlkarte kann auch in jedem Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde am Wahltag abgegeben werden.
2.) Stimmabgabe mittels Wahlkarte vor einer Wahlbehörde:
Mit noch nicht verschlossenen und/oder unterschriebenen Wahlkarten können Wählerinnen und Wähler in jedem Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde wählen.
Wir bedanken uns bei jedem die bereits ihre Stimme abgegeben haben und bei denen, die dies noch tun werden.
Gemeinsam sind wir stark!