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Briefwahl – So wählen Sie richtig

Die Neuwahl des Gemeinderats in Mortantsch findet am 23. März 2025 statt.
Sie können bereits jetzt wählen – per Briefwahl! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.


Die Wahlmöglichkeiten im Überblick (Video):


So wählen Sie richtig mit Wahlkarte:

  • Wahlkarte auf www.wahlkartenantrag.at oder im Gemeindeamt schriftlich beantragen.
  • Persönlich können Wahlkarten bis Freitag, 21. März um 12.00 Uhr in der Gemeinde beantragt werden.
  • Übermittlung der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte per Post oder Abgabe bei der Gemeindewahlbehörde.

Der Wahlsonntag:

  • Termin: Sonntag, 23. März 2025
  • Zeitraum: Stimmabgabe zwischen 8:00 bis 12:00 Uhr möglich
  • Wahllokale: Räumlichkeiten des Gemeindezentrums

Wahlberechtigt sind:

  • Wahlberechtigt zum Gemeinderat sind alle Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und die übrigen Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllen, müssen für die Teilnahme an der Gemeinderatswahl keinen gesonderten Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen.
  • Hinweis: Jeder Wähler der Gemeinde Mortantsch erhält per Postweg eine amtliche Wahlinformation. Den gekennzeichneten Abschnitt und ein Ausweisdokument nehmen Sie bitte zur Wahl mit.

Wir bedanken uns bei all jenen die bereits ihre Stimme abgegeben haben und bei denen, die dies noch tun werden.
Gemeinsam sind wir stark!